Allgemeine Reisebedingungen

für Reisen von Erde und Wind®

Erde und Wind — Reisen und Wandern mit allen Sinnen (»Erde und Wind«) veranstaltet Pauschalreisen i. S. d. § 651a BGB auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen, die zwischen Erde und Wind als Reiseveranstalter und dem/der Reisenden (»Kunden/Kundin«) gelten:

1.  Abschluss des Reisevertrages

1.1  Mit der Anmeldung bietet der Kunde/die Kundin dem Reiseveranstalter Erde und Wind den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer/Teilnehmerinnen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2  Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Erde und Wind zustande. Erde und Wind bestätigt dem Kunden/der Kundin den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform) und übersendet oder übergibt den Sicherungsschein als Nachweis der bestehenden Insolvenzversicherung.

1.3  Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten von Erde und Wind vor, an das Erde und Wind für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde/die Kundin das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.

2.  Bezahlung der Reise

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Erde und Wind eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Erde und Wind.

3.  Leistungen

3.1  Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Erde und Wind in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt. Wird auf Wunsch des Kunden/der Kundin ein individueller Reise- oder Aufenthaltsablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Erde und Wind ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden/die Kundin in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

3.2  Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von HG nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4.  Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

4.1  Erde und Wind behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Erde und Wind den Kunden/der Kundin umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden/der Kundin nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Erde und Wind zur Preissenkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4.2  Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde/die Kundin eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Faktoren (Preise, Abgaben oder Wechselkurse) nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Erde und Wind führt. Hat der Kunde/die Kundin mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Erde und Wind zu erstatten. Erde und Wind darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden/der Kundin auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3  Erde und Wind behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen). Erde und Wind hat den Kunden/der Kundin hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.4  Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Erde und Wind sie nicht einseitig vornehmen. Erde und Wind kann indes dem Kunden/der Kundin eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Erde und Wind bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Erde und Wind die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden/der Kundin, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. Erde und Wind kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde/die Kundin innerhalb einer von Erde und Wind bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

4.5  Erde und Wind kann dem Kunden/die Kundin in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Erde und Wind den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.6  Nach dem Ablauf einer von Erde und Wind nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.7  Tritt der Kunde/die Kundin nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Erde und Wind infolge des Rücktritts des Kunden/der Kundin zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Erde und Wind unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5.  Rücktritt durch den Kunden/die Kundin, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1  Der Kunde/die Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Erde und Wind. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2  Tritt der Kunde/die Kundin vom Reisevertrag zurück, so verliert Erde und Wind den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden/von der Kundin eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Erde und Wind die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Erde und Wind und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden/der Kundin, wie folgt bestimmen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt              20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt    35%

ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt    50%
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt      70%

ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt        80%
ab Reisebeginn / bei Nichtantritt             90%.

Dem Kunden/der Kundin bleibt es stets unbenommen, Erde und Wind bei pauschalierter Berechnung der Stornierungsentschädigung nachzuweisen, dass Erde und Wind Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

Erde und Wind behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind (z. B. bei Stornierung von Flugtickets) und kann die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen

5.3 Ist Erde und Wind zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden/der Kundin verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten.

5.4 Erde und Wind kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

5.5  Ein rechtlicher Anspruch des Kunden/der Kundin auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kundender Kundin dennoch nach der Buchung Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen, kann Erde und Wind ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro erheben (es bleibt dem Kundender Kundin unbenommen, nachzuweisen, dass Erde und Wind kein oder ein geringerer Schaden als in Höhe der genannten Pauschalen entstanden ist). Nach vorheriger Mitteilung an den Kunden/der Kundin kann Erde und Wind auch ein anhand der konkret entstandenen Kosten ein Umbuchungsentgelt berechnen und wird dem Kunden/der Kundin auf Wunsch die Kosten beziffern und belegen. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden/der Kundin möglich.

5.6  Der Kunde/dieKundin kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Erde und Wind nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Erde und Wind kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde/die Kundin gegenüber Erde und Wind als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Erde und Wind darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden/der Kundin einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

5.7  Erde und Wind empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer Krankenversicherung, die im Ausland gültig ist. Erde und Wind kann den Kunden/der Kundin bei der Suche nach einer solchen Versicherung unterstützen.

6.  Rücktritt und Kündigung durch Erde und Wind

6.1  Erde und Wind kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden/der Kundin spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.

6.2  Erde und Wind kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Erde und Wind aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Erde und Wind hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

6.3  Tritt Erde und Wind nach 6.1 oder 6.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden/der Kundin unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Erde und Wind, zurückerstattet.

6.4  Stört der Kunde/der Kundin trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Erde und Wind nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Erde und Wind ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Erde und Wind den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer/die Störerin selbst.

7.  Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden/der Kundin

7.1  Der Kunde/der Kundin hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Erde und Wind oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Erde und Wind infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde/der Kundin nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde/der Kundin Abhilfe, hat Erde und Wind den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Erde und Wind kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Erde und Wind die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Erde und Wind Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Erde und Wind innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden/die Kundin bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Erde und Wind verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden/der Kundin gekündigt, so behält Erde und Wind hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden/der Kundin nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Erde und Wind auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden/die Kundin zu erstatten.

8.  Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde/die Kundin Erde und Wind zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Erde und Wind mitgeteilten Frist erhält.

9.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde/die Kundin einzelne Reiseleistungen, die ihm von Erde und Wind ordnungsgemäß angeboten wurden, aus ausschließlich von ihm zu vertretenden Gründen (z.B. vorzeitige Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Erde und Wind wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und zahlt ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, soweit sie von den Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.

10.  Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von Erde und Wind für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

11.  Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Erde und Wind ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden/die Kundin über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Erde und Wind diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde/die Kundin unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften mit einem Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite Opens external link in new windowhttps://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Erde und Wind einsehbar.

12.  Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12.1  Erde und Wind informiert den Kunden/die Kundin über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

12.2  Der Kunde/die Kundin ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

12.3  Erde und Wind haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde/die Kundin den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.

13.  Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Erde und Wind den Kunden/die Kundin in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Erde und Wind hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nicht an nichtberechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde/die Kundin hat jederzeit die Möglichkeit, die bei Erde und Wind gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde/die Kundin seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für Erde und Wind zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde/die Kundin hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde/die Kundin das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er/sie kann unter der Adresse buero@erdeundwind.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Erde & Wind unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an buero@erdeundwind.de kann der Kunde/die Kundin der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

14.  Sonstiges, Hinweise zur OS und Schlichtung

14.1  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Erde und Wind findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde/die Kundin Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Erde und Wind vereinbart.

14.2  Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde/die Kundin unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Erde und Wind nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist gesetzlich hierzu nicht verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter: Erde und Wind – Reisen und Wandern mit allen Sinnen, Inh. Herbert Grabe, Bayerwaldstr. 33, D-93093 Donaustauf, Telefon: (+49) 09403-969254, Telefax: (+49) 09403-969255, E-Mail: buero@erdeundwind.de, Internetseite: www.erdeundwind.de, Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE173848450

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: BERNHARD Assekuranzmakler GmbH & Co. KG, Mühlweg 2b, 82054 Sauerlac, Tel. 08104 5429689

Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13.1 der AGB.

Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

Liste der Fluggesellschaften mit einem Flugverbot in der EU (zum Download):
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